Digitalisierung – wenn nicht jetzt, wann dann?
Nutzt die Möglichkeiten der Digitalisierung um euren Betrieb über Website und Social Media Kanäle bestmöglich zu präsentieren.
Viele Unternehmen befinden sich seit November im 2. Lockdown. Wir selbst wissen, wie schwierig die Situation ist. Die versprochenen Hilfen blieben bisher aus und wir alle hoffen auf eine baldige Verbesserung der aktuellen Situation.
Wir wollen weiterhin optimistisch bleiben und sehen auch eine Chance in der aktuellen Situation. Einige Betriebe und Selbstständige haben bereits den Weg der Digitalisierung eingeschlagen. Sie haben sich eine eigene Website gebaut, bedienen nun diverse Social Media Kanäle um neue Kunden zu generieren oder diese weiterhin betreuen zu können. Manche haben sogar bereits einen Online-Shop eingerichtet, um Ihre Produkte zu verkaufen.
Ihre Kunden sind online – sind Sie es auch?
In der Pandemie Zeit kann man eines feststellen. Mehr und mehr Menschen vertreiben sich Ihre Zeit in der digitalen Welt. Daher ist es auch für Sie wichtig, dass Sie Ihr Unternehmen, Produkt oder Dienstleistung dort sichtbar machen. Zwar merken wir aktuell, dass die organische Reichweite in den sozialen Netzwerken leicht rückläufig ist, dafür sind die Anzeigen (Ads) aktuell umso erfolgreicher.
Überbrückungshilfe III – Investitionen in Digitalisierung
Wichtig für alle von einer Zwangsschließung betroffenen Unternehmen ist, dass die neue Überbrückungshilfe III nicht nur für die Investitionen in Hygienekonzepte, sondern auch zur Modernisierung und Digitalisierung genutzt werden kann:
Neu bei den erstattungsfähigen Kostenpositionen sind vor allem auch Investitionen in Digitalisierung. Zusätzlich zu den Umbaukosten für Hygienemaßnahmen werden Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) bei den Fixkosten berücksichtigt. Für beide Bereiche werden nunmehr auch Kosten berücksichtigt, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind. Konkret werden entsprechende Kosten für bauliche Maßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat erstattet, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Für Digitalinvestitionen können einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden.
Weitere Informationen hierzu erhaltet Sie unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/ueberbrueckungshilfe-lll.html
Nutzen Sie ihre Chance
Eine staatliche Förderung kann ein guter Impuls sein endlich im Bereich der Digitalisierung aktiv zu werden, sollte Sie noch Bedarf sehen. Die Einrichtung eines Online-Shops, der Aufbau einer neuen Homepage oder die Einrichtung einer Seite in den sozialen Netzwerken. Jetzt haben Sie die Möglichkeit diese Bereich mit staatlicher Unterstützung anzugehen.
Sollten Sie bereits über einen Auftritt in diesen Bereichen verfügen, aber nicht zufrieden sein, so haben Sie die Möglichkeit auch Beratungen zur Optimierung des Auftritts zu nutzen oder die Betreuung in die Hände von Agenturen zu geben.
Dabei ist nur eines wichtig: Lassen Sie sich nicht abhängen und nutzen Sie die Chance auf Unterstützung zur Digitalisierung ihres Unternehmens. Suchen Sie sich eine geeigneten Agentur, die zu Ihnen passt und lassen Sie sich auf ihrem Weg der Digitalisierung begleitet.
Bleiben Sie gesund und optimistisch!